Betriebsgenehmigung für Hotels, Hostels, Jugendherbergen usw.

IngenieriaBCN verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der öffentlichen Beherbergung. Wir haben alle Arten von Betriebsgenehmigungen für Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Ferienwohnungen usw. bearbeitet.
Wir bearbeiten sowohl Betriebsgenehmigungen als auch Bau- und Installationsprojekte. Dies alles mit großer Professionalität und Sorgfalt. Wir überwachen und kontrollieren sämtliche Bauarbeiten sowie die vollständige Legalisierung der Installationen.
Wir übernehmen auch alle Formalitäten für die Anmeldung und Legalisierung der öffentlichen Beherbergungseinrichtung bei den Tourismusbehörden und beim Consell Comarcal.
Alle unsere Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen, und unsere Kunden haben ihre endgültigen Genehmigungen ohne jegliche Probleme erhalten.
Wir sind auf diese Art von Genehmigungen für Hotels, Hostels, Jugendherbergen und Ferienwohnungen spezialisiert, sowohl in Barcelona als auch im übrigen Katalonien und Spanien.
Welche Genehmigung benötigt man für ein Hotel, Hostel oder eine Jugendherberge?
Für ein Hotel, Aparthotel, Hostel, eine Jugendherberge oder eine Ferienwohnung ist der Erhalt der entsprechenden Betriebsgenehmigung für die öffentliche Beherbergungsnutzung eine unverzichtbare und verpflichtende Voraussetzung.
Nach Erhalt der Betriebsgenehmigung müssen die Anmeldung und Genehmigung bei der Tourismusbehörde oder beim Consell Comarcal für die vollständige Legalisierung der Tätigkeit der öffentlichen Beherbergungsnutzung beantragt werden. Diese Stellen führen eine Inspektion durch, sobald die Einrichtung vollständig eingerichtet ist, um den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Tätigkeit zu überprüfen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass ein Hotel, Hostel oder eine Jugendherberge ein Gebäude oder eine Immobilie ist, die für die Erbringung von Beherbergungsleistungen für Personen ausgestattet und vorbereitet ist. Zusätzlich können auch ergänzende Dienstleistungen wie Bar oder Restaurant, Freizeitbereiche, Besprechungsräume, Konferenzsäle usw. angeboten werden.
Was benötigt man, um ein Hotel, Hostel oder eine Jugendherberge zu eröffnen?
Je nach autonomer Region, Provinz und geltenden Vorschriften sind für die Eröffnung eines Hotels, Hostels oder einer Jugendherberge unterschiedliche Genehmigungen erforderlich.
Im Fall von Barcelona hat die Stadtverwaltung einen Sonderbebauungsplan für touristische Unterkünfte (PEUAT) entwickelt. Daher muss ein geeigneter Standort für die Eröffnung und den Bau eines Hotels gefunden werden. Bevor Arbeiten durchgeführt werden, muss ein städtebaulicher Verträglichkeitsbericht beantragt werden, um das Verfahren fortsetzen zu können.
Sobald alle vorherigen Genehmigungen der Stadtverwaltung vorliegen, muss außerdem die vorherige Zustimmung der Tourismusbehörde der Generalitat de Catalunya oder des Consell Comarcal beantragt werden, je nachdem, ob es sich um ein Hotel, Hostel oder eine Jugendherberge handelt.
Genehmigungen zur Eröffnung eines Hotels, Aparthotels, Hostels oder einer Jugendherberge
Sobald alle vorherigen Genehmigungen und Zulassungen vorliegen und die geltenden Vorschriften für die Einrichtung eines Hotels, Aparthotels, Hostels oder einer Jugendherberge erfüllt sind, müssen folgende Genehmigungen beantragt werden:
- Betriebsgenehmigung: Für die Eröffnung eines Hotels, Hostels oder einer Jugendherberge wird ein zugelassener Industrieingenieur benötigt, der ein technisches Projekt für die Betriebsgenehmigung erstellt, mit Bericht und Plänen zur Begründung der Einrichtung, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Diese Unterlagen werden der Stadtverwaltung oder der Umweltkontrollstelle (EAC) zur vorherigen Genehmigung vorgelegt. Sobald die öffentliche Beherbergungseinrichtung fertig eingerichtet ist, muss eine Kontrollinspektion durch die Stadtverwaltung oder die EAC durchgeführt werden.
- Baugenehmigung: Ein zugelassener technischer Industrieingenieur muss ein technisches Projekt zur Erlangung der Baugenehmigung für den Bau oder die Anpassung der Immobilie an die gesetzlichen Anforderungen eines Hotels, Aparthotels, Hostels oder einer Jugendherberge erstellen. Der wichtigste Punkt in dieser Phase ist die Analyse der Machbarkeit und die Optimierung der Räume.
- Elektrisches Projekt: In den meisten Fällen sind die elektrischen Anlagen der Immobilie weder auf dem neuesten Stand noch für die Nutzung als Hotel, Hostel oder Jugendherberge legalisiert. In diesem Fall ist es unerlässlich, dass ein zugelassener technischer Ingenieur ein elektrisches Projekt zur Anpassung der Elektroinstallation erstellt, damit diese den geltenden Vorschriften entspricht und anschließend legalisiert sowie der Stromliefervertrag abgeschlossen werden kann.
- Gasprojekte: Wenn der Hotelbetrieb, das Hostel oder die Jugendherberge eine Gasinstallation benötigt, weil Küchen oder eine gasbetriebene Klimatisierung vorhanden sind, muss ein zugelassener Ingenieur ein Gasprojekt für die anschließende Legalisierung und den Abschluss des Gasliefervertrags erstellen.
- Klimatisierungsprojekt: Wenn die Einrichtung über eine Klimatisierungsanlage verfügt und deren Leistung mehr als 70 kW beträgt, ist ein technischer Ingenieur erforderlich, der ein Klimatisierungsprojekt für die anschließende Legalisierung erstellt.
- Genehmigung durch die Tourismusbehörde oder den Consell Comarcal: Für öffentliche Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Hostels und Ferienwohnungen müssen die Genehmigung und Registrierung der Tätigkeit bei der Tourismusbehörde der Generalitat de Catalunya beantragt werden. Im Fall einer Jugendherberge muss die Eintragung und Registrierung beim Consell Comarcal erfolgen. In beiden Fällen muss eine Inspektion durch die zuständige Behörde bestanden werden, bei der die Einhaltung aller geltenden Vorschriften für diese Tätigkeit überprüft wird.
Alle diese Genehmigungen und Verfahren verlaufen agiler und schneller, wenn man sich an ein Ingenieurbüro mit Erfahrung und Fachkenntnissen in diesem Bereich wendet. Deshalb stellen wir Ihnen unser spezialisiertes technisches Team mit umfassender Erfahrung bei der Erlangung aller Genehmigungen zur Verfügung: Betriebsgenehmigung, Baugenehmigung, elektrisches Projekt, Installationsprojekt, nachträgliche Genehmigungen usw. Unsere Erfahrung und unsere Kunden sind eine Garantie für Erfolg und Zufriedenheit.
Welche Schritte sind für die Betriebsgenehmigung eines Hotels, Hostels oder einer Jugendherberge erforderlich?
Öffentliche Beherbergungsbetriebe in Barcelona, ob Hotel, Aparthotel, Hostel oder Jugendherberge, werden gemäß der „Ordenança municipal d’activitats i d’intervenció integral de l’administració ambiental de Barcelona“ (OMAIIA) nach Anhang III.2 eingestuft.
Gemäß Anhang III.2 ist das Verfahren wie folgt: Ein zugelassener kompetenter Ingenieur muss ein technisches Projekt für die Tätigkeit, einen Bericht und Pläne erstellen, die nachweisen, dass die Tätigkeit allen geltenden Vorschriften entspricht. Sobald das Projekt abgeschlossen und an die Bedürfnisse des Kunden sowie an die geltenden Vorschriften angepasst ist, wird es einer Umweltkontrollstelle (EAC) zur Prüfung und vorherigen Genehmigung vorgelegt. Diese Stelle (EAC) führt anschließend, sobald die Einrichtung fertig eingerichtet ist, eine Kontroll- und Überprüfungsinspektion durch. Wenn bei dieser Inspektion alles korrekt ist, stellt die Umweltkontrollstelle (EAC) eine Konformitätsbescheinigung aus, die zusammen mit dem zuvor eingereichten und genehmigten Projekt bei der Stadtverwaltung von Barcelona vorgelegt wird. Sobald alle Unterlagen bei der Stadtverwaltung von Barcelona eingereicht wurden, wird die Genehmigung nach Zahlung der Gebühren sofort erteilt.
Benötige ich weitere Projekte für die Legalisierung eines Hotels, Hostels oder einer Jugendherberge?
Wenn eine Tätigkeit der öffentlichen Beherbergungsnutzung eröffnet werden soll, geht man in der Regel von einem leeren Gebäude oder einer leeren Immobilie aus, die an die Bedürfnisse und die geltenden Vorschriften angepasst werden muss. Daher müssen Bauarbeiten und Installationen durchgeführt werden.
- Bauprojekt: Wenn Arbeiten zur Anpassung der Einrichtung der öffentlichen Beherbergungsnutzung durchgeführt werden müssen, muss ein zugelassener technischer Ingenieur mit der Erstellung des Bauprojekts, des Berichts sowie der begründenden und erläuternden Pläne der auszuführenden Arbeiten beauftragt werden, ebenso mit der Kontrolle und Koordination der Bauarbeiten.
- Elektrisches Projekt: Gemäß der Niederspannungs-Elektrotechnik-Verordnung (REBT) gilt eine Einrichtung der öffentlichen Beherbergungsnutzung, ob Hotel, Aparthotel, Hostel oder Jugendherberge, als öffentlich zugängliche Einrichtung. Daher ist ein zugelassener Ingenieur für die Erstellung des elektrischen Projekts sowie für die anschließende Inspektion und Legalisierung über eine Inspektions- und Kontrollstelle (EIC) erforderlich. Dies alles ist für den späteren Abschluss des Stromliefervertrags notwendig.
Welche Anforderungen muss ich berücksichtigen, um die Genehmigung für ein Hotel, Hostel oder eine Jugendherberge zu erhalten?
Für die Erlangung der Genehmigung für eine Tätigkeit der öffentlichen Beherbergungsnutzung, ob Hotel, Aparthotel, Hostel oder Jugendherberge, sind eine Reihe von Anforderungen zu berücksichtigen, sowohl in Barcelona als auch in der gesamten Provinz Barcelona und in Katalonien:
Elektrische Installation:
Hotels, Hostels und Jugendherbergen gelten gemäß der Niederspannungs-Elektrotechnik-Verordnung (REBT) als öffentlich zugängliche Einrichtungen. Daher ist ein zugelassener technischer Ingenieur für die Erstellung eines technischen Elektroprojekts zur Legalisierung erforderlich. Die gesamte Installation muss mit speziellem halogenfreiem Kabel ausgeführt werden: nicht brandverbreitendes Kabel mit geringer Rauchentwicklung und reduzierter Opazität.
Wenn die Einrichtung über eine elektrische Installation verfügt, diese jedoch nicht mit speziellem halogenfreiem Kabel ausgeführt wurde, muss die gesamte Verkabelung gemäß den geltenden Vorschriften durch halogenfreie Verkabelung ersetzt werden.
Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Für die Legalisierung der Hoteltätigkeit muss der Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet und die Einrichtung entsprechend angepasst werden. Es gibt zwei Vorschriften, die diesen Aspekt regeln: die staatliche Vorschrift, der Technische Baukodex, Abschnitt SUA (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit), und der Barrierefreiheitskodex von Katalonien (Dekret 135/1995).
Der Technische Baukodex ist aktueller und restriktiver als der Barrierefreiheitskodex von Katalonien. Daher hat die Generalitat de Catalunya, solange ein neues Gesetz zur Regelung der Barrierefreiheit für Rollstuhlnutzer bei Tätigkeiten noch aussteht, Tabellen veröffentlicht (TAAC – Taula d’Accessibilitat de les Activitats a Catalunya), die regeln, wann Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen bei Tätigkeiten verpflichtend ist und welche Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
Mit diesen TAAC-Tabellen wird festgelegt, welche Vorschriften in jedem Fall anzuwenden sind und welche Mindestanforderungen für jede Tätigkeit gelten, abhängig von der Fläche der Einrichtung, der Nutzungs- oder Tätigkeitsänderung, davon, ob Bauarbeiten durchgeführt werden oder nicht, usw.
Außerdem wird eine neue Toilettentypologie mit der Bezeichnung „Nutzbare Sanitäreinrichtung“ festgelegt, die kleinere Abmessungen als eine barrierefreie Sanitäreinrichtung hat und verwendet werden kann, wenn dies in den TAAC-Tabellen entsprechend vorgesehen ist.
Belüftung der Tätigkeit der öffentlichen Beherbergungsnutzung:
Alle gewerblichen Tätigkeiten müssen über eine Belüftung verfügen, entweder über natürliche Belüftung durch Öffnungen nach außen oder über Zwangs- bzw. mechanische Belüftung mittels Ventilator oder Abluftanlage.
Die Vorschrift, die die Belüftung und den erforderlichen Luftwechsel bei einer Tätigkeit regelt, ist die Verordnung über thermische Anlagen in Gebäuden (RITE). Danach müssen alle Tätigkeiten über ein ausreichendes Belüftungssystem verfügen, um eine hohe Konzentration von Schadstoffen oder verbrauchter Luft zu vermeiden.
Im Fall von Hotels, Hostels und Jugendherbergen müssen alle Zimmer über eine natürliche Belüftung nach außen verfügen. Zimmer ohne natürliche Belüftung oder nur mit Zwangsbelüftung werden nicht akzeptiert.
Höhe der Räumlichkeiten
Alle Tätigkeiten müssen über eine Mindesthöhe vom Boden bis zur Decke verfügen, damit die Tätigkeit ausgeübt und korrekt legalisiert werden kann.
Im Fall von Hotels, Hostels und Jugendherbergen muss die Mindesthöhe 2,50 m betragen. Diese Höhe kann in Durchgangsbereichen, Toiletten, Lagerräumen und Müllräumen auf 2,10 m reduziert werden.
Feuerwiderstand der Struktur
Jede Struktur, in der eine neue Tätigkeit eingerichtet wird, muss bestimmte Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Die Mindestanforderungen an den Feuerwiderstand der Struktur sind im Technischen Baukodex, Abschnitt Brandschutz (SI), festgelegt.
Normalerweise werden bei einer Betonstruktur die Mindestwerte für den Feuerwiderstand praktisch sicher erreicht. Handelt es sich jedoch um eine Metall- bzw. Stahlstruktur oder um eine Holzstruktur, muss diese brandschutztechnisch behandelt werden, um die Mindestwerte zu erfüllen. Die Struktur kann mit Brandschutzfarbe, mit aufgespritzter Steinwolle oder Perlit oder auch mit Gipskartonplatten brandschutztechnisch geschützt werden.
In Barcelona ist es verpflichtend, dass eine externe Stelle, die nicht diejenige ist, die das Tätigkeitsprojekt erstellt, eine Schichtdickenkontrolle des Brandschutzmaterials durchführt und einen Bericht ausstellt. Dieser muss zusammen mit dem Antrag auf die Betriebsgenehmigung bei der Stadtverwaltung von Barcelona eingereicht werden.
Fluchtweg
Der Fluchtweg von jedem Punkt der Einrichtung bis zum Ausgang zur Straße darf 25 Meter nicht überschreiten, wenn nur ein Ausgang vorhanden ist. Diese Fluchtweglänge kann auf 50 Meter erweitert werden, wenn zwei Ausgänge vorhanden sind.
Im Fall von Hostels oder Jugendherbergen, die sich in Etagen von Wohngebäuden befinden und deren Kapazität weniger als 20 Personen beträgt, kann der Fluchtweg vom Ausgang der Einrichtung bis zum Ausgang zur Straße berechnet werden.
Schalldämmung
Die Tätigkeiten dürfen während der Betriebszeiten keine Belästigungen für die Nachbarn verursachen. Daher müssen sie Mindestwerte für die Schalldämmung einhalten.
Gemäß der Umweltverordnung von Barcelona werden die Tätigkeiten in vier Gruppen eingeteilt, je nach dem maximalen Schallpegel, den sie innerhalb der Betriebsstätte erzeugen können:
– Gruppe I: Emissionspegel zwischen 95 und 105 dB(A).
– Gruppe II: Emissionspegel zwischen 90 und 94 dB(A).
– Gruppe III: Emissionspegel zwischen 85 und 89 dB(A).
– Gruppe IV: Emissionspegel kleiner oder gleich 84 dB(A).
In jedem Fall versteht man unter Emissionspegel den maximalen Schallpegel (LAeq60s), der innerhalb der Räumlichkeiten oder der Einrichtung erzeugt wird. Dieser muss an einem repräsentativen und ordnungsgemäß begründeten Ort gemessen werden.
In öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten versteht man unter maximalem Schallpegel den Schalldruckpegel der Einrichtung, gemessen mit LAeq60s im zentralen Bereich der Publikumszone, in der der höchste Schallpegel der Einrichtung auftritt, und bei vollem Betrieb aller Dienstleistungen. Die Messung erfolgt mit rosa Rauschen und/oder Musik sowie mit den Reglern der Tonanlagen auf maximalem Pegel, um auf diese Weise das tatsächliche Ergebnis zu ermitteln.
Seit Inkrafttreten der Umweltverordnung von Barcelona müssen alle neuen Tätigkeiten, die Lärm und/oder Vibrationen erzeugen können und den Gruppen I, II und III angehören, zusammen mit dem Antrag auf Betriebs- oder Eröffnungsgenehmigung der Einrichtung eine akustische Wirkungsstudie mit technischem Bericht und Plänen vorlegen, erstellt von einer Umweltkontrollstelle (EAC).
Die Immissionsgrenzwerte im Schlafzimmer der nächstgelegenen Wohnung sind:
- Tageszeitraum (7–21 Uhr): 30 dB(A)
- Abendzeitraum (21–23 Uhr): 30 dB(A)
- Nachtzeitraum (23–7 Uhr): 25 dB(A)
Die Immissionsgrenzwerte im Außenbereich der Räumlichkeiten werden durch die akustische Kapazitätskarte des Standorts und des Umfelds der Tätigkeit festgelegt, die von der Stadtverwaltung Barcelona oder der jeweiligen Gemeindeverwaltung erstellt wird.
Warum Ingenieria BCN für die Legalisierung Ihres Hotels, Hostels oder Ihrer Jugendherberge wählen?
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Hotelsektor und haben zahlreiche Hotels, Hostels und Jugendherbergen sowohl in Barcelona als auch in ganz Katalonien legalisiert. Unsere Erfahrung und die zufriedenstellenden Ergebnisse all unserer Projekte bieten unseren Kunden Sicherheit und Garantien.
Bei IngenieriaBCN führen wir immer eine vorherige Besichtigung durch, um zu prüfen, ob die gewählte Einrichtung geeignet ist und alle Anforderungen für die Erlangung der Genehmigung sowie aller notwendigen Erlaubnisse für den ordnungsgemäßen Betrieb erfüllt.
Wir garantieren Ihnen Ihre Genehmigung fristgerecht und ohne Komplikationen.
Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns, mit Ihnen zu sprechen und eine Machbarkeitsstudie für Ihr Projekt durchzuführen.


